FINANZIERUNG
Die Kosten richten sich jeweils nach den gebuchten Leistungen. Somit richten sich die Preise demnach:
- ob die Förderung in der Gruppe oder in Einzelförderung stattfindet,
- nach der Dauer,
- und der Art der Förderung.
Die Kosten für die Lerntherapie tragen die Eltern.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Finanzierung auch über das zuständige Jugendamt erfolgen, gemäß der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche nach §35a SGB VIII.
Die Praxis bzw. ich als Dyslexie- und Dyskalkulietherapeutin ist gemäß §35a SGB VIII von den Jugendämtern Tübingen und Reutlingen anerkannt.
Sollten Sie zur Finanzierung oder zur Eingliederungshilfe Fragen haben, informiere ich Sie gerne!