FINANZIERUNG

Die Kosten richten sich jeweils nach den gebuchten Leistungen. Somit richten sich die Preise demnach:

  • ob die Förderung in der Gruppe oder in Einzelförderung stattfindet,
  • nach der Dauer,
  • und der Art der Förderung.

Die Kosten für die Lerntherapie tragen die Eltern. Eine Finanzierung kann auch gemäß der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche nach §35a SGB VIII über das zuständige Jugendamt erfolgen. Die Praxis bzw. ich als Dyslexie- und Dyskalkulietherapeutin bin gemäß §35a SGB VIII von den Jugendämtern Tübingen und Reutlingen anerkannt.

Sollten Sie zur Finanzierung oder zur Eingliederungshilfe Fragen haben, informiere ich Sie gerne!

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